Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1142
BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückfall - Vorzeitige Entlassung - Freiheitsstrafe - Strafgefangener - Strafvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 48 Abs. 1 Nr. 2; StVollzG § 16 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2390
  • MDR 1982, 766
  • NStZ 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Das zeige sich schon daran, dass es einhellig auch als "vollständige Vollstreckung" in diesem Sinne angesehen werde, wenn der Entlassungszeitpunkt nach § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG vorverlegt werde (vgl. BGH MDR 1982, 766; OLG Düsseldorf MDR 1987, 603; Sch/Sch-Stree a. a. O.; LK-Hanack a. a. O.; Fischer a. a. O.; SK-StGB-Horn a. a. O.; Lackner/Kühl a. a. O.) oder durch Anrechnung gemäß § 43 StVollzG früher eintrete (KG NStZ 2004, 228).

    Dem Senat erscheint es deshalb nicht einsichtig, warum hier nicht wie bei Anwendung des § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG mit dem Bundesgerichtshof (MDR 1982, 766) davon ausgegangen werden können soll, dass "die Strafe als bis zum 'eigentlichen' Entlassungszeitpunkt vollzogen" und "die nicht in der Anstalt verbüßte Zeit ... als endgültig erledigt" gilt mit der Folge, dass der vorzeitig entlassene Verurteilte die Strafe "im vollstreckungsrechtlichen Sinn ... voll verbüßt" hat, weil "auch die außerhalb der Vollzugsanstalt verbrachte Zeit ... als verbüßt" gilt.

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • BGH, 10.11.1983 - 1 StR 706/83

    Zeitpunkt für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Die Urteilsgründe lassen erkennen, daß eine Feststellung in den verwendeten Beweismitteln keine Grundlage findet (vgl. BGH, Urt. vom 4.5.1982 - 1 StR 642/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 5 Ws 350/99

    Führungsaufsicht, Vollverbüßung, vorverlegter Entlassungszeitpunkt

    auch dann gelten, wenn der Entlassungszeitpunkt hier gemäß § 16 Abs. 3 StVollzG vorverlegt worden wäre (vgl. BGH MDR 82, 766 f; OLG Düsseldorf MDR 87, 603).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 1 Ws 268/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1535
OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 1 Ws 268/81 (https://dejure.org/1981,1535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.1981 - 1 Ws 268/81 (https://dejure.org/1981,1535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 1981 - 1 Ws 268/81 (https://dejure.org/1981,1535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 241 (Ls.)
  • NStZ 1982, 176 (Ls.)
  • NStZ 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    In Rechtsprechung und Literatur war überwiegend die Auffassung vertreten worden, daß für Einwendungen gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde in diesem Zusammenhang nur der Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG gegeben sei (OLG Hamm NJW 1979, 2259 [OLG Hamm 26.02.1979 - 1 VAs 44/78] und NStZ 1985, 144; OLG München StV 1982, 30 mit insoweit zustimmender Anmerkung Volckart; OLG Koblenz NStZ 1982, 219; OLG Frankfurt NStZ 1983, 48; Hamann RPfleger 1980, 144, 145; Katholnigg NStZ 1982, 397, 398; a. A. OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 394 und NStZ 1982, 396; für den Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG im Fall der Unterbrechung nach § 45 StVollstrO: BGHSt 19, 148; OLG Stuttgart RPfleger 1976, 101).
  • BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90
    In Rechtsprechung und Literatur war überwiegend die Auffassung vertreten worden, daß für Einwendungen gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde in diesem Zusammenhang nur der Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG gegeben sei (OLG Hamm NJW 1979, 2259 [OLG Hamm 26.02.1979 - 1 VAs 44/78] und NStZ 1985, 144; OLG München StV 1982, 30 [OLG München 03.04.1981 - 1 VAs 4/81] mit insoweit zustimmender Anmerkung Volckart; OLG Koblenz NStZ 1982, 219; OLG Frankfurt NStZ 1983, 48; Hamann RPfleger 1980, 144, 145; Katholnigg NStZ 1982, 397, 398; a. A. OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 394 und NStZ 1982, 396; für den Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG im Fall der Unterbrechung nach § 45 StVollstrO: BGHSt 19, 148; OLG Stuttgart RPfleger 1976, 101).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
    Vor allem hätte im Februar 1990, als die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 19.10.1988 zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine einheitliche Entscheidung auch zur Aussetzung des vorliegenden Strafrestes aus dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 24.10.1984 erfolgen müssen (vgl. Senatsentscheidung vom 14.12.1981 1 Ws 268/81 - NStZ 1982, 396 f; Senatsentscheidung vom 31.10.1996 1 Ws 300/96 -).
  • OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96

    Strafaussetzung zur Bewährung nach zwei Drittel der Strafzeit ; Grundsatz der

    Werden mehrere Strafen nacheinander vollstreckt, gilt nach § 454 b Abs. 3 StPO für die Prognoseentscheidung wegen der kriminalpolitischen Zielsetzung der Resozialisierung die Gesamtschau auf die bisherige Verbüßungszeit von mehreren Strafen, OLGe Karlsruhe NStZ 1982, 396 ; Hamm NStZ 1985, 144 ; Oldenburg StV 1985, 68; Volckart, StV 1982, 31 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 454 b StPO , Rn. 3.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 3 Ws 224/95
    und 2. zum damaligen Zwei-Drittel-Zeitpunkt (09.05.1995) mit Beschluß der Strafvollstreckungskammer vom 19.04.1995 i.V.m. dem Senatsbeschluß vom 13.06.1995 stand einer Vollstreckungsunterbrechung gem. § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO zugunsten der Anschlußstrafe nicht entgegen (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 396 ; OLG Celle NSTE Nr. 6; OLG Düsseldorf NSTE Nr. 7; OLG Stuttgart NSTE Nr. 10).
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